1. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist das Aufsichtsorgan des Bundes über die Eisenbahnen. Es ist damit auch für die Überprüfung der Einhaltung des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1971 über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz AZG, SR 822.21) zuständig. Im Zuge der Untersuchungen zum Zugsunglück in Dürrenast BE vom Mai 2006 hatte das BAV von der BLS AG die Dienstpläne und Diensteinteilungen der am Unfall beteiligten Personen einverlangt. Gegenüber dem Antragsteller (Journalist) bestätigte das BAV, dass gegen die BLS ein Strafverfahren eingeleitet worden sei.