6. Am 28. November 2007 lud der Beauftragte GSK als in der Sache Betroffene zu einer Stellungnahme ein. In ihrer Antwort vom 7. Dezember 2007 teilte GSK dem Beauftragten mit, dass „die Bestimmungen über die notwendigen Rechte sehr allgemein gehalten (sind), insbesondere wird die ‚reverse genetics’-Technologie explizit nicht erwähnt.“ Aus diesem Grund sei GSK bereit, über die Empfehlung vom 12. März 2007 hinaus eine Textpassage aus dem Titel „Infringement of IP Rights“ des Vertrags zugänglich zu machen. Im Übrigen erachtete GSK das Zugänglichmachen weiterer Vertragsbestandteile „als nicht sinnvoll“.