Das BVGer hat sich im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs bereits zur Herausgabe der hier zu beurteilenden Dokumente geäussert und die Einsicht aufgrund von öffentlichen Interessen des Bundes und Geschäftsgeheimnissen von Skyguide verweigert. Der Beauftragte ist in Bezug auf die Beurteilung der Zugänglichkeit an den Entscheid des BVGer gebunden. 5 BBl 2003 1989 6 ebenso Brunner / Mader (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar zum BGÖ, Art. 3, RZ 12 4/5 III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: