a und b VwVG [Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, SR 172.021] verweigert wird“. Schliesslich wurden die nachfolgend in Ziffer I. 6. erwähnten Dokumente als zugänglich taxiert. 5. Mit Brief vom 20. Mai 2009 bestätigte das BAZL auf Anfrage des Beauftragten, dass es sich bei den im Zugangsgesuch verlangten Unterlagen um die gleichen Dokumente handelt, welche vom BVGer in der Zwischenverfügung vom 22. Januar 2007 bereits auf deren Herausgabe beziehungsweise auf deren Einsicht beurteilt worden waren.