„Soweit die Dokumente Sicherheitsfragen, Betriebsplanungen und -abläufe sowie operationelle Details wie Berechnungen der Anflugverfahren auf Piste 28 betreffen, sind sie für Personen ohne spezielle Fachkenntnisse schwer oder gar nicht verständlich.“ Weiter führt das BVGer aus, dass „durch die Gefahr von Missverständnissen und Fehlinterpretationen bezüglich Sicherheit der freigegebenen Anflugverfahren auf Piste 28 sowie bezüglich Flugsicherung in der Öffentlichkeit zudem grosser Schaden entstehen (könnte). Weiter enthalten diese Unterlagen Angaben, die unter das Geschäftsgeheimnis der Skyguide fallen.