Das BVGer verweigerte nach „summarische(r) Durchsicht“ grösstenteils den Zugang zu den fraglichen Dokumenten aus folgenden Gründen: „Soweit die Dokumente Sicherheitsfragen, Betriebsplanungen und -abläufe sowie operationelle Details wie Berechnungen der Anflugverfahren auf Piste 28 betreffen, sind sie für Personen ohne spezielle Fachkenntnisse schwer oder gar nicht verständlich.“