4. Auf Anfrage übermittelte das BAZL dem Beauftragten am 15. August 2008 respektive am 22. Januar 2009 alle relevanten Unterlagen. Da kein „eigentlicher Sicherheitsbericht als einzelnes Dokument existiert“, wurden dem Beauftragten 2 CDs, welche die „äusserst umfangreichen Unterlagen“ des Safety Case beinhalten, zugestellt. Des Weiteren erhielt der Beauftragte die nicht angefochtene und nicht veröffentlichte Zwischenverfügung vom 22. Januar 2007 des BVGer bezüglich des inzwischen abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens, in welcher es sich zur Frage des Akteneinsichtsrechts äusserte.