„Ausserdem enthalten diese Sicherheitsberichte vertrauliche Daten der Flugsicherungsunternehmen, die als Geschäftsgeheimnisse zu qualifizieren sind.“ Aus den genannten Gründen verweigerte das BAZL den Zugang zum verlangten Dokument, stellte der Antragstellerin indes eine „Zusammenfassung der Sicherheitsprüfung der Skyguide, welche diese im Rahmen des [abgeschlossenen] Beschwerdeverfahrens betreffend ILS 28 beim Bundesverwaltungsgericht [BVGer] eingereicht hat“, zu. 1, 2 3. Die Antragstellerin reichte daraufhin am 31. Juli 2008 beim Beauftragten einen Schlichtungsantrag ein.