Eine Offenlegung würde das "Vertrauen untergraben und das Geschäftsverhältnis [zu dem Unternehmen] nachhaltig gefährden." Sodann machte das Unternehmen geltend, dass ihre Produktpalette zwar öffentlich sei, die Nennung von Kunden in Kombination mit den Produkten jedoch Rückschlüsse auf spezifische 2/8 Einsatzgebiete zulasse, womit "sensible geschäftliche[ ] Strategien oder Produktionsprozesse[ ] der betroffenen Unternehmen" offengelegt werden könnten. Eine Bekanntgabe stelle eine "wesentliche Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen dar."