des Eisenbahngesetzes EBG, SR 742.101) Zugang zu den wesentlichen Dokumenten erhalte. Auf die dargelegten und weitere Vorbringen der SBB wird, soweit sie rechtserheblich sind, in den Erwägungen eingegangen. II. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: