Mit Schreiben vom 15. März 2017 teilte armasuisse dem Antragsteller mit, dass die Gebühr reduziert und wiedererwägungshalber auf CHF 6‘500.- festgesetzt werde. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 an armasuisse ersuchte der Antragsteller um eine nochmalige, „substanziell sehr bedeutende“ Gebührenreduktion bzw. um einen Gebührenverzicht. Auf Nachfrage des Beauftragten teilte armasuisse mit E-Mail vom 6. Oktober 2017 mit, dass eine weitere Reduktion nicht möglich sei. armasuisse sei der Auffassung, dass in diesem Punkt keine Einigung mehr zu erwarten sei.