Am 9. Dezember 2016 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien zwar nicht in der Sache, jedoch über das weitere Vorgehen einigen konnten. Die Beteiligten entschieden, das Schlichtungsverfahren derweil zu sistieren. 12. Im Nachgang zur Schlichtungsverhandlung fand – entsprechend der erzielten Einigung über das weitere Vorgehen – zwischen dem Antragsteller und armasuisse ein bilateraler Austausch sowohl in Bezug auf den EMPA-Bericht als auch zum Gebührenbetrag statt. Mit Schreiben vom 15. März 2017 teilte armasuisse dem Antragsteller mit, dass die Gebühr reduziert und wiedererwägungshalber auf CHF 6‘500.- festgesetzt werde.