Mit E-Mail vom 7. Oktober 2016 teilte der Beauftragte den beiden Parteien mit, dass er sowohl die Frage der Gebühren als auch die der Einschränkung des Zugangs zum EMPA-Bericht gemeinsam im Rahmen des laufenden Schlichtungsverfahrens behandeln werde. Am 20. Oktober 2016 reichte armasuisse dem Beauftragten eine Auflistung der im Rahmen der Bearbeitung des Zugangsgesuchs geleisteten Stunden ein, die armasuisse als Grundlage für die Gebührenberechnung diente. 11. Am 9. Dezember 2016 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien zwar nicht in der Sache, jedoch über das weitere Vorgehen einigen konnten.