Auf Aufforderung des Beauftragten reichte armasuisse am 26. September 2016 eine ergänzende Stellungnahme und die vom Zugangsgesuch betroffenen Dokumente, namentlich die unterschiedlichen Versionen des EMPA-Berichts, ein. 9. Am 27. September 2016 stellte armasuisse dem Antragsteller die Gebühr für den Zugang zu den verlangten Dokumenten in Höhe von CHF 8‘500.- in Rechnung. Daraufhin beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 28. September 2016 an den Beauftragten, dass die Gebührenrechnung „als integrierender Bestandteil in das Schlichtungsverfahren aufgenommen wird“.