1. Der Antragsteller (Interessenvertreter) hat am 21. November 2014 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) bei armasuisse um Zugang zu einem Bericht der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA zum Projekt „Lärmreduktion Propeller PC-21“ (EMPA-Bericht) sowie zu zwei mit Propellerherstellern abgeschlossenen Vertraulichkeitsabkommen ersucht.