So änderte denn auch das Bundesverwaltungsgericht gleichzeitig mit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes sein Informationsreglement dahingehend, dass Entscheide über genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen nicht veröffentlicht werden.7 Selbst die vom NDB in seinem jährlichen Lagebericht veröffentlichte Statistik mit der blossen Anzahl der Operationen und der in diesem Rahmen eingesetzten Massnahmen würde es jeder interessierten Person erlauben, mit regelmässigen Zugangsgesuchen in kurzen zeitlichen Abständen in Verbindung mit anderen öffentlich zugänglichen Informationen wie