Diese Frage stellt sich sowohl in Bezug auf die heute jährlich vom NDB publizierte Statistik der Anzahl Operationen und Massnahmen (Frage 1) als auch in Bezug auf die verlangte detailliertere Aufschlüsselung nach Art der Beschaffungsmassnahmen (Frage 2) sowie auf die das Bundesverwaltungsgericht betreffenden Angaben (Frage 3). 16. Wie der NDB zu Recht vorbringt, beschränkt sich eine solche Statistik auf das blosse Zusammenführen von einzelnen, nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehenden Dokumenten.