3/5 Ausnahme auch zum Tragen kommt, wenn wie vorliegend lediglich um Zugang zu rein quantitativen Angaben der eingesetzten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen verlangt wird. Diese Frage stellt sich sowohl in Bezug auf die heute jährlich vom NDB publizierte Statistik der Anzahl Operationen und Massnahmen (Frage 1) als auch in Bezug auf die verlangte detailliertere Aufschlüsselung nach Art der Beschaffungsmassnahmen (Frage 2) sowie auf die das Bundesverwaltungsgericht betreffenden Angaben (Frage 3).