sowie die Anzahl der bewilligten einzelnen genehmigungspflichtigen Massnahmen des Jahres 2017. Der NDB stellte dem Antragsteller zudem in Aussicht, dass die Zahlen des laufenden Jahres im Frühling 2019 im nächsten Lagebericht des NDB veröffentlicht würden. Der Antragsteller ersucht jedoch bereits jetzt um Zugang zu den aktuellen Zahlen des laufenden Jahres sowie zusätzlich um eine weitergehende Aufschlüsselung der publizierten Zahlen nach Art der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (entsprechend Art. 26 NDG). Er verlangt überdies die Anzahl der vom Bundesverwaltungsgericht nicht genehmigten Massnahmen.