12 Abs. 1 der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ; SR 152.31) die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Beurteilung des Zugangsgesuches durch die Behörde.5 12. Der NDB publizierte in seinem Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2018» die Anzahl Operationen, in denen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen eingesetzt wurden (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Aufgabengebieten Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, NBC-Proliferation, Angriffe auf kritische Infrastrukturen gemäss Art. 6 NDG),