Der NDB stellte dem Antragsteller zudem in Aussicht, dass die Zahlen des laufenden Jahres im Frühling 2019 im nächsten Lagebericht des NDB veröffentlicht würden. Der Antragsteller verlangt jedoch eine weitergehende Aufschlüsselung der publizierten Zahlen nach Art der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (entsprechend Art. 26 NDG) sowie in zeitlicher Hinsicht zusätzlich die aktuellen Zahlen des laufenden Jahres. Er verlangt ebenfalls die Anzahl der vom Bundesverwaltungsgericht nicht genehmigten Massnahmen.