SR 152.3) beim NDB ein formelles Gesuch um Zugang zu folgenden Informationen:  Aktuelle Liste der vom NDB eingesetzten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen im Inland, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Beschaffungsmassnahmen entsprechend Art. 26 Abs. 1 NDG, inklusive der Information «in wie viele Operationen diese Massnahmen fielen sowie in welchen Aufgabenbereich (Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, NBC-Proliferation, Angriffe auf kritische Infrastrukturen)»;  Anzahl der vom Bundesverwaltungsgericht nicht genehmigten Massnahmen.