Der NDB verwies den Antragsteller daraufhin auf die in seinem aktuellen Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2018» veröffentlichten Zahlen1 und lehnte es ab, weitere Informationen zu dieser Thematik bekannt zu geben. 2. In der Folge stellte der Antragsteller gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim NDB ein formelles Gesuch um Zugang zu folgenden Informationen:  Aktuelle Liste der vom NDB eingesetzten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen im Inland, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Beschaffungsmassnahmen entsprechend Art.