1. Der Antragsteller (Journalist) wandte sich am 28. August 2018 mit zwei Fragen zu den im Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG; SR 121) geregelten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen an den Nachrichtendienst des Bundes NDB. Er wollte insbesondere wissen, wie oft die Massnahme «Eindringen in Computersysteme» vom NDB bisher angewendet wurde. Der NDB verwies den Antragsteller daraufhin auf die in seinem aktuellen Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2018» veröffentlichten Zahlen1 und lehnte es ab, weitere Informationen zu dieser Thematik bekannt zu geben.