40. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten werden die Namen der Antragstellenden anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 41. Die Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (R) Antragsteller 1 (Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten) - Einschreiben mit Rückschein (R) Antragsteller 2 (Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten) - Einschreiben mit Rückschein (R) Antragsteller 3 (Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten)