5/9 dass eine Veröffentlichung des Berichts keinen massgeblichen Einfluss auf den Verkauf der Schiffe und die Liquidation der Gesellschaften sowie auf die Meinungs- und Willensbildung des Bundes in dieser Hinsicht habe. Zudem seien die von der EFK abgegebenen Empfehlungen grösstenteils bereits umgesetzt, weshalb die Meinungsbildung diesbezüglich nicht (mehr) beeinträchtigt werden könne. Auch hinsichtlich den noch nicht umgesetzten Empfehlungen werde die freie Meinungsbildung durch eine Offenlegung nicht beeinträchtigt.