1. Der Bund gewährt seit 1959 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen1 Bürgschaften an Reedereien in der Hochsee-Schifffahrt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann der Bund Bürgschaften zur Finanzierung des Kaufs von Hochseeschiffen gewähren. Damit schafft er Anreize, Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge zu bereedern, um im Bedarfsfall nötige Transportkapazitäten für die Schweiz zu sichern.