Diesbezüglich würden noch Entscheide anstehen, die das VBS frei und ohne Beeinflussung fällen wolle. Sobald diese Entscheide gefällt und umgesetzt worden seien, könne der mögliche Zugang (erneut) geprüft werden, insbesondere unter Berücksichtigung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes. Dazu müssten allenfalls die betroffenen Personen angehört werden. 4. In der Folge reichten die vier Antragstellenden zwischen dem 16. und 27. Oktober 2017 je einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein, deren Erhalt der Beauftragte jeweils sogleich bestätigte.