2 Nach Abschluss dieser Untersuchung informierte das VBS am 22. September 2017 mittels Medienmitteilung über die Ergebnisse dieser Administrativuntersuchung und die Aufhebung der Freistellung per 30. September 2017.3 2. Daraufhin gelangten mehrere Personen – darunter auch die Antragstellenden (Journalisten) – mit einem Zugangsgesuch gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) an das VBS und ersuchten insbesondere um Zugang zum Administrativuntersuchungsbericht.