11/13 Aus verfahrensökonomischen Gründen empfiehlt der Beauftragte Swisstransplant, nach der Durchführung der Anhörungen gemäss Ziffer 42 direkt eine Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG zu erlassen, sofern der Zugang zu Personendaten eingeschränkt werden sollte.