Diese Namen sind ebenfalls im verlangten Bericht enthalten, dessen Zugang vollständig verweigert wurde. Zur deren Zugangsverweigerung hat sich Swisstransplant jedoch nicht explizit geäussert, insbesondere wurden keine privaten Interessen dieser Personen aufgeführt, die einer Bekanntgabe entgegenstehen würden. Für den Beauftragten sind bisher auch keine Informationen ersichtlich, deren Bekanntgabe konkrete nachteilige Folgen bzw. mehr als geringfügige und bloss unangenehme Konsequenzen für diese Personen haben könnte.