Mit einer Kandidatur zum Staatsrat muss eine Person unter anderem damit rechnen, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrem beruflichen Leben vorhanden ist. In diesem Zusammenhang sind verschiedentlich Presseartikel über die im Jahr 2006 von ihm durchgeführte Transplantation, insbesondere über die Umstände der getroffenen Wahl des Organempfängers, veröffentlicht worden. Aus diesen Gründen bestehen nach Einschätzung des Beauftragten besondere Vorkommnisse i.S.v. Art. 6 Abs. 2 Bst. a VBGÖ, an welchen ein besonderes Informationsinteresse besteht.