oder faktischen Beziehung steht, aus der ihr bedeutende Vorteile erwachsen (Bst. c). 42. Nachstehend werden die zu beurteilenden Personendaten behandelt: - Name von A._: Swisstransplant ist der Auffassung, dass die Bekanntgabe seines Namens “mit grosser Wahrscheinlichkeit eine ernsthafte Schädigung der Persönlichkeit, konkret seines Ansehens und seiner Ehre“ verursachen würde.