[A._], die meisten und relevanten im Untersuchungsbericht erwähnten Vertreter von Swisstransplant und die Angehörigen der darin angesprochenen Transplantationsteams sind Ärzte oder Hilfspersonen und unterstehen damit umfassend dem Arztgeheimnis. Die Ausführungen in den ersuchten Dokumenten gehen alle auf Informationen zurück, die diesen Personen im Rahmen ihres Auftrages anvertraut wurden bzw. sie in Ausübung ihres Berufs wahrgenommen haben.“ 34.