Am 30. Januar 2024 fand eine Schlichtungssitzung statt, in welcher sich die Beteiligten nicht einigen konnten. Dennoch erklärte sich die Antragstellerin bereit, auf die Namen des Organempfängers und der beteiligten Ärzte ohne leitende Funktion, welche im Bericht enthalten sind, zu verzichten. 10. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerin und von Swisstransplant sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.