Es ist daher Aufgabe des zuständigen Arztes zu prüfen, ob eine Transplantation aufgrund medizinischer Faktoren und des Gesundheitszustandes seines Patienten in Frage kommt.“ 8. Am 23. November 2023 übermittelte Swisstransplant dem Beauftragten den angeforderten “Abgeltungsvertrag“ zwischen dem BAG und Swisstransplant vom 21. Dezember 2022, welcher die Rechte und Pflichten der Parteien für die mit Bundesmitteln finanzierten Leistungen regelt. 9. Am 30. Januar 2024 fand eine Schlichtungssitzung statt, in welcher sich die Beteiligten nicht einigen konnten.