Darin führte sie u.a. aus, dass sie “zum massgebenden Zeitpunkt keine Verfügungen erlassen konnte, weil das TxG erst am 1. Juli 2007 in Kraft trat, mehr als ein Jahr nach den vorliegend interessierenden Ereignissen. Überdies – aber entscheidend ist dies nicht – erlässt Swisstransplant als heutige Nationale Zuteilungsstelle auch nach Inkrafttreten des TxG keine Verfügungen. Bei der von Ihnen angesprochenen Zuteilung errechnen die im Swiss Organ Allocation System (SOAS) hinterlegten Algorithmen die mögliche Zuteilung von Organen, und anschliessend fällen die Transplantationszentren den Entscheid über die Annahme oder Ablehnung eines Organs.