Dies wiederum hätte fatale Folgen für sämtliche Personen auf der Warteliste für ein Spendeorgan“. Eine Anonymisierung der Daten von A._ komme gemäss Swisstransplant auch nicht in Betracht, weil “sämtliche Inhalte [des Dokuments] Personendaten von ihm darstellen – sämtliche Inhalte beziehen sich letztlich auf ihn und er ist u.a. aufgrund der bisherigen Medienberichterstattung ohne Weiteres bestimmbar. Die Voraussetzungen für eine Bekanntgabe von Personendaten, die sich nicht anonymisieren lassen, sind nicht erfüllt.