[A._], die meisten und relevanten im Untersuchungsbericht erwähnten Vertreter von Swisstransplant und die Angehörigen der darin angesprochenen Transplantationsteams sind Ärzte oder deren Hilfspersonen und unterstehen damit umfassend dem Arztgeheimnis. Die Ausführungen in den ersuchten Dokumenten gehen alle auf Informationen zurück, die diese[n] Personen im Rahmen ihres Auftrags anvertraut wurden bzw. sie in Anwendung ihres Berufs wahrgenommen haben.“ Weiter führt Swisstransplant aus, dass die