Am 11. Juli 2023 reichte Swisstransplant durch ihre rechtliche Vertretung einen siebenseitigen Untersuchungsbericht (nachfolgend: Bericht), datiert vom 12. November 2007, und eine Stellungnahme ein. Darin führte Swisstransplant vorab aus, dass “einige der ersuchten Dokumente, etwa Korrespondenzen zwischen Swisstransplant und den am Fall beteiligten Ärzten und weiteren Personen, nicht mehr vorliegen.“ Insbesondere sei Swisstransplant “nicht (mehr) im Besitz der auf Seite 2 und 3 des Untersuchungsberichts aufgelisteten Dokumente.“