{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2024-07-16", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-Swisstran_2024-07-16.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/lOtQ-nCmknaW/Empfehlung%20Swisstransplant%2016.7.2024%20-%20anonymisiert.pdf", "Checksum": "f3565baa6594e67718ac9010d611e112"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Empfehlung Swisstransplant 16.7.2024 - anonymisiert"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 16.07.2024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 16.07.2024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 16.07.2024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 16. Juli 2024: Swisstransplant / Untersuchungsbericht"}], "ScrapyJob": "446973/66/2019", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:20:09", "Checksum": "a6355e63f7f47d6e159e5ae47b600ea5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 16.07.2024\nRegeste:\nEmpfehlung vom 16. Juli 2024: Swisstransplant / Untersuchungsbericht\n\n 11/13\nAus verfahrensökonomischen Gründen empfiehlt der Beauftragte Swisstransplant, nach der\nDurchführung der Anhörungen gemäss Ziffer 42 direkt eine Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG\nzu erlassen, sofern der Zugang zu Personendaten eingeschränkt werden sollte. Zur Wahrung des\nrechtlichen Gehörs genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass\nbetroffene Dritte vor Erlass der Verfügung zumindest einmal Gelegenheit erhalten, sich zur Sache\nzu äussern34 und im Rahmen einer entsprechenden Stellungnahme im Verfügungsverfahren allenfalls vorhandene private Interessen geltend machen können.\n\n(Dispositiv auf der nächsten Seite)\n\n34\nUrteil des BVGer A-6755/2016 vom 23. Oktober 2017 E. 4.1.4.\n\n12/13\nIII Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte:\n\n45. Swisstransplant gewährt den Zugang zum Bericht vom 12. November 2007 (Ziff. 16). Die Personendaten von A.__, von weiteren an der Transplantation beteiligten Ärzten mit leitender Funktion\nsowie der Mitglieder der Ombudsstelle, die den Bericht verfasst haben, werden entsprechend den\nAusführungen in Ziffer 44 bekannt gegeben. Der Name der Ombudsstelle wird bekanntgegeben.\nDie verbleibenden Personennamen können abgedeckt werden.\n46. Die Antragstellerin kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung bei Swisstransplant den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren\n(Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn sie mit der Empfehlung\nnicht einverstanden ist (Art. 15 Abs.1 BGÖ).\n47. Swisstransplant erlässt eine Verfügung, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden ist\n(Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n48. Swisstransplant erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder\nnach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n49. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerin sowie der betroffenen Person A anonymisiert\n(Art. 13 Abs. 3 VBGÖ).\n50. Die Empfehlung wird eröffnet:\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nX\n\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nSwisstransplant vertreten durch\nZ\n\nAdrian Lobsiger Alessandra Prinz\nEidgenössischer Datenschutz- Juristin Direktionsbereich\nund Öffentlichkeitsbeauftragter Öffentlichkeitsprinzip\n\n13/13\n"}