Bei der Mehrheit der identifizierten Unterlagen handle es sich um Verfahrensakten des Beschwerdeverfahrens gegen die Verfügung des UVEK. Doch auch die übrigen Unterlagen stünden allesamt in einem engen Zusammenhang mit der Kostenstudie 2016 und damit auch mit den besagten Verfahrensakten, indem sie Passagen aus den Verfahrensakten wiedergeben oder darauf Bezug nehmen würden. Allein mit der Anfertigung einer Liste, welche Aktenstücke im Verfahren seien und welche nicht, wäre es nicht getan, vielmehr müsste eine solche Unterscheidung laut STENFO auch auf inhaltlicher Ebene erfolgen.