Mit einem als „Verfügung“ bezeichneten Schreiben vom 16. März 2018 teilte der STENFO der Antragstellerin mit, dass der Entscheid des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss der Kostenstudie 2016 noch ausstehe. Gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a und Art. 8 Abs. 2 BGÖ könne der Zugang zu den gewünschten Dokumenten zurzeit nicht gewährt werden. Das Zugangsgesuchverfahren werde bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids des UVEK sistiert und erst danach materiell beurteilt werden.