1. Am 20. Februar 2018 ersuchte die Antragstellerin (Interessenvertreterin) gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO um Zugang zu einer Reihe von Dokumenten im Zusammenhang mit der Kostenstudie 2016, gestützt auf welche die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für jede Kernanlage festgelegt werden. 1 2. Mit einem als „Verfügung“ bezeichneten Schreiben vom 16. März 2018 teilte der STENFO der Antragstellerin mit, dass der Entscheid des Eidg.