Auf Ersuchen des Beauftragten reichte das SBFI am 29. Mai 2018 die betroffenen Dokumente und eine ergänzende Stellungnahme ein. Das SBFI erklärte, dass die Situation seit dem ersten Schlichtungsverfahren unverändert sei und das gewünschte Dokument nicht fertig gestellt und damit kein amtliches Dokument im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes sei. 7. Am 7. Juni 2018 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien zwar nicht in der Sache, jedoch über das weitere Vorgehen einigen konnten. Der Beauftragte entschied, das Schlichtungsverfahren derweil zu sistieren.