730b Abs. 2 OR) unterliegen, als Geschäftsgeheimnis des betroffenen Revisionsunternehmens gelten sowie mit Blick auf den Persönlichkeits- und Datenschutz der betroffenen Personen relevant seien. Neben der Kollisionsregel der lex specialis führe die Kollisionsregel der „lex posterior derogat legi priori“ zum selben Ergebnis, da das Revisionsaufsichtsgesetz als jüngeres Gesetz am 1. September 2007 in Kraft getreten sei. 13. Art. 19 RAG trägt die Überschrift „Information der Öffentlichkeit“ und besagt in Abs. 1, dass die RAB jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Praxis veröffentlicht.