36 Urteil des BVGer A-8073/2015 vom 13. Juli 2016 E. 6.1.5. 8/10 24. In Bezug auf die in Frage stehenden Personendaten ist Folgendes festzuhalten. Der Fall Y ist seit Jahren öffentlich bekannt, er ist einer der bekanntesten Haftlinge der Schweiz. Über die verschiedenen Ereignisse im Zusammenhang mit seiner Geschichte wurde medial viel berichtet. 37 Der Verein Human Rights hat über die Geschichte und die Haftbedingungen von Y der letzten Jahre einen Beitrag auf seiner Webseite gewidmet.