Pöschwies vom 2. Juli 2021 aus.4 Nach Einschätzung des Beauftragten handelt es sich beim Schreiben vom 22. September 2021 um ein Dokument mit Inhalten gleicher Art wie die beiden im vorliegenden Schlichtungsverfahren betroffenen Berichte. Im veröffentlichten Bericht wurden keine Personendaten von Y eingeschwärzt. Die NKVF betonte, dass dies eine Ausnahme darstelle, weil «die Zürcher Justizvollzugsbehörden das Datum sowie den geplanten Besuch der NKVF […] bereits publik gemacht hatten.»