EDÖB-D-3F893401/19 4. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags die NKVF dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. Der Beauftragte informierte zudem den Antragsteller, dass das Schlichtungsverfahren auf schriftlichem Weg durchgeführt werde, und lud ihn zu einer Stellungnahme ein, worauf er verzichtete. 5.