1. Der Antragsteller (Journalist) hat am 12. November 2021 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) bei der Nationalen Kommission über die Verhütung von Folter (NKVF) um Zugang zu den Berichten, die im Rahmen von zwei Besuchen der NKVF bei Herrn Y in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies vom 19. Oktober 2018 und vom 29. September 2020 erstellt wurden, ersucht. 2. Am 26. November 2021 und am 6. Dezember 2021 nahm die NKVF gegenüber dem Antragsteller u.a. wie folgt Stellung: «Die Kommission kann die fraglichen Schreiben gestützt auf Artikel 9 BGÖ i.V.m.